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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Onlineshop)

Version 1.0

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Bestellungen, die Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) über den Onlineshop von Confetti Fee tätigen.

(2) Anbieter des Onlineshops ist:

Confetti Fee

Inhaberin: Sabrina Binner

Röntgenweg 2

42119 Wuppertal

Deutschland

E-Mail: info@confettifee.com

Telefon: 0177 3956215

Umsatzsteuer-ID: ____________ (wird nach Erteilung ergänzt)

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit

Confetti Fee

Inhaberin Sabrina Binner

Röntgenweg 2

42119 Wuppertal

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die im Onlineshop dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) Der Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch den Versand der Ware zustande.

(4) Die Bestellbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

§ 4 Preise

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€).

(2) Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(3) Zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.

§ 5 Zahlungsarten

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen derzeit zur Verfügung:

  • PayPal

  • Klarna

  • Mastercard

  • Sofortüberweisung

Confetti Fee behält sich vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.

(2) Der Versand erfolgt grundsätzlich mit DHL.

(3) Sofern beim jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist, beträgt die Lieferzeit 5–7 Werktage nach Zahlungseingang.

(4) Sollte ein Produkt ausnahmsweise nicht lieferbar sein, wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Confetti Fee.

§ 8 Produktdarstellung

(1) Alle Produktfotos dienen der möglichst realistischen Darstellung der angebotenen Artikel.

(2) Aufgrund unterschiedlicher Bildschirmeinstellungen können Farbabweichungen zwischen Produktfoto und tatsächlichem Artikel auftreten.

(3) Viele Produkte werden liebevoll von Hand zusammengestellt. Geringfügige Unterschiede in Farbe, Material oder Anordnung stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Dekorationsartikel, die ausschließlich der Präsentation dienen und nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung aufgeführt sind, gehören nicht zum Lieferumfang.

§ 9 Produktsicherheit

(1) Einige Produkte enthalten Kleinteile.

(2) Diese sind nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.

(3) Bitte beachten Sie sämtliche Sicherheitshinweise auf Verpackungen oder Produkten.

§ 10 Transportschäden

Bitte prüfen Sie die Ware unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Transportschäden.

Sollte die Lieferung beschädigt angekommen sein, bitten wir Sie, dies möglichst zeitnah beim Zusteller zu reklamieren und uns zu informieren.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Haftung

(1) Confetti Fee haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Rabattaktionen

(1) Rabattcodes können ausschließlich innerhalb des jeweils angegebenen Aktionszeitraums eingelöst werden.

(2) Eine Kombination mehrerer Rabattaktionen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(3) Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Bestellungen ist nicht möglich.

§ 14 Gutscheine 

Sofern Geschenkgutscheine angeboten werden, gelten die jeweils beim Kauf angegebenen Bedingungen.

§ 15 Nachhaltigkeit

Confetti Fee legt Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Materialien und Verpackungen.

Aus diesem Grund behalten wir uns vor, Verpackungen oder einzelne Bestandteile anzupassen, sofern dadurch weder Qualität noch Funktion des Produktes beeinträchtigt werden.

§ 16 Urheberrecht

Alle auf dieser Website veröffentlichten Texte, Fotos, Grafiken, Designs und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Confetti Fee nicht gestattet, soweit dem keine gesetzlichen Schranken entgegenstehen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen & Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Confetti Fee im Bereich Kinderanimation, Eventgestaltung und Veranstaltungsservice.

(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Kindergeburtstage

  • Motto-Partys

  • Kinderbetreuung auf Hochzeiten

  • Kinderbetreuung auf Firmenveranstaltungen

  • Bastel- und Kreativangebote

  • Spiel- und Animationsprogramme

  • Dekorationskonzepte

  • Candybars

  • saisonale Veranstaltungen

  • sowie individuell vereinbarte Leistungen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist

Confetti Fee

Inhaberin

Sabrina Binner

Röntgenweg 2

42119 Wuppertal

Deutschland

E-Mail: wird ergänzt

Telefon: wird ergänzt

§ 3 Buchungsanfrage

(1) Buchungsanfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website gestellt werden.

(2) Die Anfrage stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.

(3) Nach Eingang der Anfrage erstellt Confetti Fee – sofern möglich – ein individuelles Angebot.

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Confetti Fee die Buchung schriftlich bestätigt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).

§ 5 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot.

(2) Änderungen oder Zusatzleistungen können – sofern organisatorisch möglich – bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden.

(3) Kurzfristige Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.

§ 6 Preise

(1) Es gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsabschluss beauftragt werden, werden gesondert berechnet.

§ 7 Zahlung

(1) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

(2) Der Restbetrag ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu zahlen.

(3) Bei kurzfristigen Buchungen kann Confetti Fee die vollständige Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangen.

(4) Erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Termin als verbindlich für den Kunden reserviert.

§ 8 Anfahrt

(1) Die Anfahrt erfolgt grundsätzlich ab Wuppertal.

(2) Innerhalb eines Umkreises von 20 Kilometern ist die Anfahrt kostenfrei.

(3) Für darüber hinausgehende Entfernungen wird eine Anfahrtspauschale berechnet. Diese wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

§ 9 Veranstaltungsort

Der Veranstalter stellt sicher, dass

  • ausreichend Platz vorhanden ist,

  • die vereinbarten Flächen rechtzeitig zugänglich sind,

  • notwendige Stromanschlüsse (sofern erforderlich) zur Verfügung stehen,

  • sowie eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

§ 10 Aufsichtspflicht

(1) Die gesetzliche Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern oder den vom Veranstalter benannten aufsichtspflichtigen Personen.

(2) Die gebuchte Kinderanimation oder Kinderbetreuung ersetzt keine gesetzliche Aufsichtspflicht.

(3) Bei Veranstaltungen mit sehr kleinen Kindern oder Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf kann Confetti Fee verlangen, dass eine aufsichtspflichtige Person dauerhaft anwesend ist.

§ 11 Veranstaltungsdauer

(1) Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Die gebuchte Zeit umfasst ausschließlich die vereinbarte Betreuungs-, Animations- oder Veranstaltungszeit.

(3) Für den Auf- und Abbau wird – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zusätzliche Zeit eingeplant und diese zählt nicht zur gebuchten Veranstaltungsdauer.

(4) Eine Verlängerung der Veranstaltungszeit ist nur nach vorheriger Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Zusätzliche Zeiten werden nach den jeweils gültigen Preisen berechnet.

§ 12 Teilnehmerzahl

(1) Grundlage der Preisberechnung ist die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl.

(2) Änderungen der Teilnehmerzahl sind bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

(3) Erhöht sich die Teilnehmerzahl kurzfristig, bemüht sich Confetti Fee um eine entsprechende Anpassung der Leistungen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

(4) Bereits entstandene Materialkosten können zusätzlich berechnet werden.

§ 13 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren.

(2) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Confetti Fee.

(3) Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Zeitpunkt der StornierungStornokosten

bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginnkostenfrei

29 bis 15 Tage vorher25 % des vereinbarten Gesamtpreises

14 bis 8 Tage vorher50 % des vereinbarten Gesamtpreises

7 bis 3 Tage vorher75 % des vereinbarten Gesamtpreises

ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen100 % des vereinbarten Gesamtpreises

(4) Bereits individuell angefertigte Dekorationen, personalisierte Produkte oder speziell für die Veranstaltung beschaffte Materialien werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht anderweitig verwendet werden können.

§ 14 Terminverschiebung

(1) Kann ein vereinbarter Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, bemühen sich beide Vertragsparteien um einen Ersatztermin.

(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.

§ 15 Wetterbedingte Veranstaltungen

(1) Bei Outdoor-Veranstaltungen tragen beide Vertragsparteien gemeinsam Sorge für eine geeignete Ausweichmöglichkeit.

(2) Ist eine Durchführung aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht möglich, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin.

(3) Bereits entstandene Material- oder Vorbereitungskosten können in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht anderweitig verwendet werden können.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, haften beide Vertragsparteien nicht für die Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen.

(2) Bereits geleistete Zahlungen werden – unter Berücksichtigung bereits entstandener Aufwendungen – entsprechend verrechnet oder zurückerstattet.

§ 17 Erkrankung oder Ausfall von Confetti Fee

(1) Sollte Confetti Fee die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt nicht erbringen können, wird der Kunde unverzüglich informiert.

(2) Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet, soweit keine Leistung erbracht wurde.

(3) Confetti Fee ist berechtigt, einen gleichwertigen Kooperationspartner oder Ersatzdienstleister vorzuschlagen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 18 Kooperationspartner und Künstler

(1) Für einzelne Veranstaltungen können externe Künstler oder Kooperationspartner (z. B. Prinzessinnen, Superhelden, Ballonkünstler oder andere Walking Acts) eingesetzt werden.

(2) Der Einsatz erfolgt nach Verfügbarkeit.

(3) Sollte ein gebuchter Künstler kurzfristig ausfallen, bemüht sich Confetti Fee um einen gleichwertigen Ersatz.

(4) Ist ein Ersatz nicht möglich, beschränkt sich die Haftung von Confetti Fee auf die Erstattung des auf die ausgefallene Zusatzleistung entfallenden Betrages, soweit gesetzlich zulässig.

§ 19 Verspätungen

(1) Verzögert sich der Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verkürzt sich die vereinbarte Einsatzzeit entsprechend.

(2) Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung möglich.

(3) Verzögerungen, die durch Confetti Fee verursacht werden, werden – soweit möglich – durch eine entsprechende Verlängerung der Veranstaltungszeit ausgeglichen.

§ 20 Schäden an Materialien und Leihgegenständen

(1) Sofern Confetti Fee Dekorationsmaterialien, Spiele, Bastelmaterialien oder sonstige Gegenstände für die Veranstaltung zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Veranstalter, mit diesen sorgfältig umzugehen.

(2) Für Schäden oder den Verlust von Leihmaterialien, die vorsätzlich oder fahrlässig durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Normale Gebrauchsspuren bleiben hiervon unberührt.

§ 21 Allergien und gesundheitliche Besonderheiten

(1) Der Veranstalter informiert Confetti Fee rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Besonderheiten der teilnehmenden Kinder, soweit diese für die Durchführung der Veranstaltung relevant sind.

(2) Confetti Fee übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, sofern entsprechende Informationen nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden.

(3) Werden Speisen oder Getränke durch den Veranstalter oder Dritte bereitgestellt, übernimmt Confetti Fee hierfür keine Verantwortung.

§ 22 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Foto- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltung werden ausschließlich mit vorheriger Einwilligung des Veranstalters und – soweit erforderlich – der betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten angefertigt oder veröffentlicht.

(2) Erteilte Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 23 Haftung

(1) Confetti Fee haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände des Veranstalters oder der Gäste wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 24 Urheberrechte

(1) Sämtliche von Confetti Fee entwickelten Konzepte, Dekorationsideen, Bastelvorlagen, Spielkonzepte, Grafiken, Texte und sonstigen kreativen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Confetti Fee nicht gestattet.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit dies rechtlich zulässig ist, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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